Garantieerklärung
Das Kernversprechen unserer Heellock-Socken ist, dass sie nicht unter die Ferse rutschen. Wir sind so davon überzeugt, dass wir Dir darauf eine Herstellergarantie geben.
Eine Bitte haben wir vorab: Wenn Du feststellst, dass Dir die Heellock-Socken unter die Ferse rutschen, nimm Kontakt unter retoure@mirbre.com mit uns auf. Wir wollen so nur sicher gehen, dass Du die Heellock-Socken mit dem Heellock-Strip richtig angewendet hast. Bisher haben sich so die Probleme lösen können. Wir alle wollen ja schließlich Sneakersocken, die nicht rutschen.
Garantiebedingungen:
Der Hersteller MIRBRE UG (haftungsbeschränkt) gewährt 100 Tage Garantie auf die Heellock-Socken mit dem Heellock-Strip. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich der Garantieleistung erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.
Solltest Du während der 100 Tage ab Rechnungsdatum feststellen, dass Dir die Heellock-Socken beim Laufen unter die Ferse rutschen, so nehmen wir die Socken zurück und erstatten den Kaufpreis inklusive eventueller Transportkosten, sowie die Versandkosten für den einfachen Rückversand.
Wende Dich im Garantiefall an:
MIRBRE UG (haftungsbeschränkt)
An der Schwellenfabrik 23
21244 Buchholz i.d.N.
retoure@mirbre.com
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass uns die Ware vollständig zurück gesendet wird. Also alle Heellock-Socken und alle Heellock-Strips gemäß Rechnung. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen.
Wichtiger Hinweis: Durch diese Herstellergarantie werden Deine gesetzlichen Rechte bei Mängeln nicht eingeschränkt und können von Dir unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber folglich unberührt. Dieses Garantieversprechen verletzt Deine gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Deine Rechtsstellung vielmehr.
Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so kannst Du Dich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.